Opel Lenkrad

Opel muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erneut Fahrzeuge wegen der
Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf unter
dem Code KCP sind Modelle des Opel Meriva der Baujahre 2013 bis 2017.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 3. November 2022 veröffentlicht, sind weltweit rund
26.500 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es etwa 4.300 Autos. Bei den Fahrzeugen muss eine
unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des
Emissionskontrollsystems entfernt werden. Dazu soll die Software der Motorsteuerung ein Update
erhalten.

Für Opel ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal. So hat das KBA im Februar 2022 wegen
unzulässiger Abschalteinrichtungen für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia der
Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 einen
verpflichtenden Rückruf angeordnet. 2018 gab es einen Rückruf für Modelle des Opel Zafira, Cascada
und Insignia. Im Juli 2022 mussten zudem Modelle des Opel Grandland X in die Werkstatt zitiert
werden, weil es laut KBA zu „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“
gekommen ist.

Für die betroffenen Opel-Fahrer sind die Rückrufe ein Problem. Da das KBA den Rückruf angeordnet
hat, müssen sie durchgeführt werden. Ohne ein entsprechendes Software-Update kann den
Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen. Welche Auswirkungen das Update auf Verbrauch,
Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist allerdings unklar. „Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Opel hat die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die
Käufer dadurch geschädigt. Der Schaden ist nach der gängigen Rechtsprechung schon mit Abschluss
des Kaufvertrags entstanden und lässt sich nicht nachträglich durch ein Software-Update beseitigen.
„Die betroffenen Autokäufer haben daher gegen Opel einen Anspruch auf Schadenersatz“, so
Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt zudem vom EuGH, der mit Urteil vom

  1. Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn
    sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als
    im Prüfmodus (Az.: C-693/18). In einem weiteren Verfahren hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios
    Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche
    bereits entstehen, wenn der Autobauer fahrlässig eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat.
    „Folgt der EuGH dieser Argumentation, müssen dem Autobauer Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht
    mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen noch
    einmal“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/opel-abgasskandal/

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