Nachhaltigkeit ist neben der Rendite für viele Anleger zu einem wichtigen Kriterium bei ihrer
Geldanlage geworden. Bei den von der Baum Arche eG angebotenen Waldinvestments glaubten
Anleger beides zu finden – eine ökologisch nachhaltige Investition und eine Rendite von
durchschnittlich 6,5 Prozent. Doch inzwischen sehen sich viele Anleger getäuscht und fürchten um ihr
Geld. Grund ist, dass sie möglicherweise auf einen Betrug hereingefallen sind.
Anzeichen für ein betrügerisches Angebot liegen bei der Baum Arche vor, warnte die BaFin in einer
Mitteilung vom 23. September 2022. Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass die Genossenschaft
das Einlagengeschäft offenbar ohne die notwendige Erlaubnis dafür betreibt und damit gegen das
Kreditwesengesetz (KWG) verstößt. Zudem gebe die Baum Arche fälschlicherweise an, dass sie unter
Aufsicht der österreichischen Finanzaufsicht stehe. Dies treffe nicht zu und ebenso sei sie auch nicht
im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen oder über die Kontaktadressen erreichbar, stellte
die BaFin klar.
Auch den notwendigen Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage habe die Baum Arche nicht
vorgelegt, wie die Bafin wenige Tage später mitteilt. In Deutschland ist es allerdings grundsätzlich
verboten, Vermögensanlagen ohne einen von der Bafin genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich
anzubieten.
Damit noch nicht genug mit für die Anleger beunruhigenden Nachrichten. Am 11. Oktober 2022 teilte
die BaFin schließlich mit, dass sie ihre Ermittlungen gegen die Baum Arche eG noch ausgeweitet hat.
Anlass dafür ist, dass bekannt wurde, dass die dreizeichen Stiftung als Verantwortliche hinter dem
Angebot der Baum Arche steckt. Abgesehen davon, dass auch die dreizeichen Stiftung keine
Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt,
wurde sie bereits am 29. August 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt von Amts wegen
aufgehoben.
Inzwischen ist weder die Webseite der Baum Arche noch der dreizeichen Stiftung noch erreichbar.
„Die Hinweise verdichten sich, dass hinter dem Angebot der Baum Arche tatsächlich Betrug stecken
könnte. Die Anleger sind jedoch nicht schutzlos“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Bestätigt sich der Betrugsverdacht, haben die Anleger Anspruch auf Schadenersatz. Ansprüche gegen
die Gesellschaft bestehen auch, wenn sie gegen die das Kreditwesengesetz verstoßen hat oder nicht
über die notwendige Erlaubnis der Bafin verfügt hat.
Schadenersatzansprüche können aber auch gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen.
„Diese haben gegenüber den Anlegern eine Informationspflicht und müssen sie z.B. über die
bestehenden Risiken der Geldanlage wie das Totalverlustrisiko aufklären. Ist diese Aufklärung nicht
ordnungsgemäß erfolgt, können Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw.
Anlagevermittler bestehen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/
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