Der Mercedes Abgasskandal

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diverse Rückrufe für eine Reihe verschiedener Mercedes-Dieselmodelle angeordnet. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hat gegen die Bescheide aber auch stets Widerspruch eingelegt und hält die bemängelten Funktionen für zulässig.

Damit ist Daimler nun gescheitert. Das KBA hat die Widersprüche zurückgewiesen, berichtet u.a. der „Spiegel“ online. Die Behörde bleibt bei ihrer Auffassung, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Nur in einem Fall ist der Widerspruch noch nicht abschließend bearbeitet, weil die Begründung des Herstellers noch fehlt.

„Für Daimler ist die Zurückweisung der Widersprüche eine weitere Niederlage im Abgasskandal. Wenn das KBA bestätigt, dass Daimler die Abgastechnik bei Hunderttausenden Fahrzeugen manipuliert hat, dürfte das auch für künftige Schadenersatzklagen gegen Daimler wegweisend sein,“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. Die Rückrufe ziehen sich quer durch die Modellklassen. Die Mercedes A-Klasse ist davon genauso betroffen wie die S-Klasse oder der Sprinter.

Nachdem Daimler mit dem Widerspruch gescheitert ist, hat der Autohersteller noch die Möglichkeit gegen die Rückruf-Bescheide zu klagen. Ansonsten werden die Rückrufe des KBA rechtskräftig.

Das verbessert auch die Situation der betroffenen Mercedes-Kunden bei Schadenersatzklagen gegen Daimler. Bisher haben Gerichte die Klagen teilweise mit der Begründung zurückgewiesen, weil Daimler Widerspruch eingelegt hat und damit kein rechtskräftiger Bescheid vorliege. „Das könnte sich jetzt ändern. Zumal sich die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal ohnehin verbraucherfreundlich entwickelt und ein Rückruf des KBA auch keine Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Zuletzt haben beispielsweise die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in einem sehr engen Rahmen möglich sind. „Durch dieses Urteil sind die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: Der Abgasskandal bei Mercedes in der Übersicht

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