Audi Lenkrad 4

VW kassiert im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Pleite. Das Landgericht Flensburg hat dem Kläger aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Audi A4 TDI mit Urteil vom 23.04.2021 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 3 O 132/20).

„Für den Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 288 liegt kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Das Landgericht Flensburg ist dennoch unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.

Der Dieselmotor EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Der EA 288 ist der Nachfolgemotor und wird wie sein Vorgänger bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. „Es wird immer deutlicher, dass sich das Thema Abgasmanipulationen auch bei diesem Motor nicht erledigt hat“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Fahrkurvenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung

Sein Mandant hatte den Audi A4 2,0 TDI im Juli 2014 als Neufahrzeug für rund 41.200 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der von der Konzernmutter VW entwickelte und produzierte Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

In dem Fahrzeug ist eine Fahrkurvenerkennung (Akustikfunktion) implementiert. Dadurch erkennt eine Software, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann werde in einen speziellen Modus gewechselt, der zu einer Erhöhung der Abgasrückführungsquote und damit zu einer Senkung des Stickoxid-Ausstoßes führe. Im Straßenverkehr sei dann ein anderer Modus aktiv und der Stickoxid-Ausstoß steige wieder. Bei der Fahrkurvenerkennung handele es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, so der Kläger. 

Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Seine Klage auf Schadenersatz hatte Erfolg. Das LG Flensburg folgte dem Vortrag, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Der Kläger sei dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Der Kläger habe substantiiert dargelegt, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dazu habe er ein internes VW-Dokument „Applikationsanweisung Diesel Fahrkurven EA 288 SCR“ vorgelegt. Nach diesem Dokument schalte die Abgasrückführung im Prüfzyklus in einen anderen Modus, um die Abgasrückführungsrate zu erhöhen und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Im realen Straßenverkehr ist dies dann nicht der Fall. VW habe diesen Vorwurf nicht widerlegt, machte das LG Flensburg klar.

Abschalteinrichtung gegenüber dem KBA verschwiegen

Zudem sei gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diese Funktion im Typengenehmigungsverfahren nicht offenbart worden. Auch dies sei ein Indiz dafür, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde, so das Gericht weiter.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn bei Kenntnis des sittenwidrigen Verhaltens hätte er das Fahrzeug nicht gekauft. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises (rund 41.200 Euro) verlangen. Für die gefahrenen knapp 92.000 Kilometer mit dem Auto müsse er sich aber den Abzug einer Nutzungsentschädigung  in Höhe von rund 12.600 Euro gefallen lassen. Somit erhält er noch 28.600 Euro.

Gerichte entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich

„Die Entscheidung des LG Flensburg zeigt, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. Immer mehr Gerichte haben den geschädigten Käufern auch bei diesen Fahrzeugen inzwischen Schadenersatz zugesprochen. Ein Rückruf durch das KBA ist dafür keine Voraussetzung“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: Der Audi Abgasskandal und die betroffenen Modelle

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