Was passiert da gerade im Wohnmobil Dieselskandal? Verbraucheranwälte und Umweltorganisationen wie die DUH sprechen von vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung durch die Verwendung nicht zugelassener Abschaltvorrichtungen und das beim Verkauf schon bekannte Risiko der Überschreitung von Grenzwerten. Dass diese Grenzwerte überschritten werden und Abschaltvorrichtungen aktiv sind, haben z.B. Messungen der Deutschen Umwelthilfe ergeben. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft und liefert den betrogenen Verbrauchern Zündstoff, aber noch lange keine Beweise für Verfehlungen nach Paragraf 826 BGB, der die Vorsätzlichkeit und Sittenwidrigkeit beim Inverkehrbringen von Waren unter Strafe stellt.

Die bislang gefällten Urteile, die Wohnmobilbesitzern Schadenersatz zugesprochen haben, sind für die Strategieentwicklung der Dieselskandal-Anwälte nicht wirklich hilfreich, da die Richtersprüche nach fehlende oder unsubstantiierter Erwiderung der Fiat-Anwälte erfolgten. So genannte Versäumnisurteile sind zwar im Ergebnis ebenso gut wie andere, aber in ihrer Strahlwirkung nicht nachhaltig rechtsprägend in ihrer Vorbildfunktion. Es wurde weder bewiesen, dass FIAT unzulässige Abschaltvorrichtungen benutzt noch durch eine Eingeständnis der Schuld rechtsprägende Wirkung erreicht.

Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal und hier auf die Betreuung von Wohnmobil-Mandanten fokussiert: “Fiat macht das geschickt: Die zwei oder der verlorenen Prozesse fallen kaum ins Gewicht, zumal der wirtschaftliche Schaden für den Hersteller aufgrund der hohen Preise für gebrauchte Wohnmobile minimal sein dürfte!“ Rechtsanwalt Gasser empfiehlt, prozessstrategisch derzeit eher auf „Feststellung“ zu klagen oder mit einer unterstützungsbereiten Rechtschutzversicherung langsam in das Verfahren einzusteigen.

Wichtig im Wohnmobil-Dieselskandal ist die Trennung zwischen deliktischer Haftung der Hersteller und dem Gewährleistungsrecht. Wohnmobile – neu oder gebraucht – die vor weniger als zwei Jahren gekauft wurden, obliegen dem Gewährleistungsrecht. Dr. Gasser: „Den Händlern einen Mangel nachzuweisen und dadurch Anspruch auf Rücknahme des Fahrzeugs auszulösen, halte ich schon jetzt für realistisch!“ Aber: Dabei müssen taggenaue Fristen im Auge behalten werden. Wer also vor weniger als 24 Monaten ein Wohnmobil der Schadstoffklasse 5 oder 6 gekauft hat, sollet sich dringend für eine Rechtewahrung durch eine Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts bemühen. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen, weil er keine Möglichkeit zur Nachbesserung hat. Der Mangel bleibt auf unabsehbare Zeit bestehen – das löst den Rücknahmeanspruch aus.

Ob sich das allerdings lohnt, muss jeder Wohnmobil-Besitzer für sich entscheiden. Vorteil ist der Zinsgewinn für die Dauer des Verfahrens, Nachteil der Abzug eines Nutzungsentgelts für die gefahrenen Kilometer. Je nach Datenlage ist der Schadenersatz höher oder niedriger als der aktuelle Widerbeschaffungswert. Dr. Gasser: „Davon hängt’s ab!“

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