Ein Audi von vorne

Audi muss im Abgasskandal einen Audi A6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 28. Mai 2021 entschieden (Az.: 8 O 316/20).

„Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem 3-Liter-Dieselmotor des Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und mein Mandant Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.

Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 73.400 Kilometern zum Preis von rund 35.700 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, auch in Verbindung mit einer Prüfstanderkennung, erfülle das Fahrzeug nicht die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis, so der Kläger.

Das Landgericht folgte den Ausführungen des Klägers. Audi habe nicht widerlegen können, dass in dem Fahrzeug eine Prüfstanderkennung mit daran gekoppelter Umschaltlogik verwendet wird. Zwar folge aus einer Prüfstanderkennung alleine noch kein Rechtsverstoß. Angesichts des angeordneten Rückrufs durch das KBA hätte Audi sich aber konkreter zur Wirkungsweise der Prüfstanderkennung äußern und darlegen müssen, ob dabei Einfluss auf das Abgassystem genommen wird. Da Audi dazu keine Angaben gemacht hat, sei die Motorsteuerungssoftware in dem Fahrzeug als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren, so das LG Aachen.

Durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger insbesondere in Bezug auf das Bestehen einer uneingeschränkten Betriebserlaubnis konkludent getäuscht worden. Es habe der Widerruf der Typengenehmigung und die Stilllegung des Fahrzeugs gedroht, führte das Gericht aus. Dem Kläger sei daher schon mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei rückabzuwickeln, entschied das LG Aachen.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (ca. 35.700 Euro) verlangen. Für die rund 65.200 Kilometer, die er mit dem Audi A6 gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 10.300 Euro anrechnen lassen. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 25.400 Euro.

Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel hat im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Zudem haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt a.M. Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. „Die Chancen Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen, sind weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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